Orthopädische Maßnahmen

SIE SIND VORBELASTET?

Wir als Orthopädie Schuhtechniker kümmern uns nach Ihrem Arztbesuch und der verschriebenen Hilfsmittel um die Verbesserung Ihres Lauferlebnisses. Dies ist der Fall wenn der Fuß in Form, Funktion und / oder seiner Belastung eingeschränkt ist.

Indikatoren für eine Behandlung des Fußes sind unter Anderem:

 

  • Schwerwiegende Fuß- oder Zehendeformitäten
  • Spitzfußstellungen / Beinlängendifferenzen
  • Arthrodesen, Arthrosen, Frakturen
  • Lähmungen oder Amputationen

So gelangen Sie an Ihren maßgeschneiderten
orthopädischen Schuh

Auf Sie angepasst

MODERNSTE
ANFERTIGUNG

Wir klären Sie über die bestehenden Möglichkeiten Ihre Kassenleistungen auf!

Wissenswertes über

FINANZIERTE
HILFSMITTEL

Sie fragen sich wie Sie an orthopädische Schuhe gelangen?
Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die gesetzliche Regelung im Bezug auf orthopädische Maßschuhe.

Kostenübernahme bei orthopädischem Schuhwerk

Orthopädische Schuhe werden von Ärzten krankheitsbedingt verschrieben und fallen somit unter die Bezeichnung „Hilfsmittel“.
Diese Hilfsmittel werden von Krankenkassen teilweise finanziert.

Kostenvoranschlag / gesetzliche Zuzahlung

Zur Übernahme der Kosten ist ein Kostenvoranschlag nötig. Dieser wird bei der jeweiligen Krankenkasse geprüft. Die Bezuschussung der verschiedenen Krankenkassen fällt je nach Kasse unterschiedlich aus. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Eigenanteil bei orthopädischem SChuhwerk

Der Eigenanteil an orthopädischen Schuhen wird direkt an den Lieferanten gezahlt. Dieser wird fällig, da durch die Nutzung orthopädischer Schuhe das anzuschaffende, konfektionierte Schuhwerk entfällt. Eine Befreiung der Zuzahlung ist nur möglich, sofern Sie von der Zuzahlung befreit sind.

* Für spezielle Ausstattungsmerkmale (besondere Farben, Schaftgestaltung e.t.c.) fällt unter Umständen eine private Aufzahlung an.

Erstversorgung bei orthopädischem Schuhwerk

Als Erstversorgung beinhaltet die Grundaustattung orthopädischer Maßschuhe zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe. Um Gehproblemen rechtzeitig vorzubeugen, wird bei der Erstausstattung erst ein Paar Schuhe angefertigt. Dies wird über einen Monat erprobt, bevor die Ausstattung mit dem zweiten Paar beginnt.

Regelnutzungsdauer

Die Regelnutzungsdauer bei Straßenschuhen beträgt zwei Jahre. Bei Hausschuhen wird von zwei weiteren Jahren ausgegangen.

Ausnahmefälle

Eine Ausnahme besteht lediglich für Patienten der Berufsgenossenschaft. Patienten der Berufsgenossenschaft sind bei der Erstausstattung mit orthopädischen Schuhwerk von den Kosten befreit.

Orthopädische Schuhe für jeden Anlass

STRASSEN
SCHUHE
Sie benötigen orthoädische Schuhe in Ihrem Alltag, möchten jedoch nicht auf ein stylisches und modernes Aussehen verzichten?
HAUS
SCHUHE
Orthopädische Hausschuhe sind die leichtere Alternative des Schuhs für den privaten Gebrauch im Haus. Besonders bei Personen deren Füße unter Erkrankungen leiden oder die aufgrund von Verbänden keine normalen Schuhe mehr tragen können, stellt der orthopädische Hausschuh eine angenehme Alternative dar.
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Unser fachlich geschultes Personal berät Sie gern. Sie erreichen uns telefonisch zu unseren Öffnungszeiten und ganztägig per Mail.